Eine Ausschreibung bzw. ein Vergabeverfahren ist eine Bekanntgabe von Bedingungen des Auftraggebers, zu denen ein Angebot bzw. Angebote von einem Bieter oder mehreren Bietern erwartet werden. Die Ausschreibung ermöglicht somit die transparente Darstellung von Anforderungen und gewährleistet, dass eingehende Angebote vergleichbar sind. Für Bieter ermöglicht die Ausschreibung die Angebotsabgabe in einem definierten Rahmen, der nachfolgende Anforderungen erfüllt: Wettbewerbsschutz, Transparenzgrundsatz, Gleichbehandlungsgrundsatz, Mittelstandsförderung, Herstellerneutralität, Diskriminierungsfreiheit.
Die Gestaltung und Umsetzung von Ausschreibungen werden durch gesetzliche Bestimmungen geregelt:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)
- (ehemals) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Liefer- und Dienstleistungen, VOL/A)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- (ehemals) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Liefer- und Dienstleistungen, VOL/A EG)
- (ehemals) Vergabe- und Vertragsordnung für Freiberufliche Leistung (VOF)
- Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Während Organisationen der öffentlichen Hand zur Einhaltung der Bestimmungen gesetzlich verpflichtet sind, erkennen nach und nach auch gewerbliche Unternehmen und Industriekunden den Nutzen von Ausschreibungen.
Im Zusammenhang mit Ausschreibungen tritt immer wieder der Begriff Schwellenwert auf. Der Schwellenwert ist ein von der Europäischen Union Europäischen Kommission festgelegter monetärer Wert (Wert hängt von oben genannter Vergabe- und Vertragsordnung sowie von der Art der Organisation ab), der festlegt, ob die Ausschreibung als nationales Vergabeverfahren (Kostenschätzung, Kostenermittlung unterhalb des Schwellenwertes) oder als EU-weites Vergabeverfahren (Kostenschätzung, Kostenermittlung oberhalb des Schwellenwertes) durchgeführt wird.
Innerhalb der Vergabeverfahren werden verschiedene Ausschreibungsarten bzw. Vergabearten unterschieden.
Durch definierte Ausnahmetatbestände der gesetzlichen Bestimmungen zur Vergabe- und Vertragsordnung sowie durch erlassene Wertgrenzen der Länder kann vom Grundsatz der Verwendung der öffentlichen Ausschreibung bzw. des offenen Verfahrens als Vergabeart abgewichen werden.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die derzeitigen Verfahrensarten.
Die BAREMOS IT ist spezialisiert auf Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen für Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb des Schwellenwertes mit allen genannten Vergabe- und Ausschreibungsarten und bietet eine gesicherte Ausschreibungsunterstützung an.