BAREMOS IT GmbH - IT-Planer
 

BAREMOS IT berechtigter IT-Dienstleister lt. §21 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)

Die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) ist der Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.
BAREMOS IT berechtigter IT-Dienstleister lt. §21 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
BAREMOS IT ist seit 08.01.2021 berechtigter IT-Dienstleister gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Die Berechtigung wurde durch alle Mitarbeiter der BAREMOS IT nachgewiesen.

Die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) ist der Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.

Somit kann die BAREMOS IT Krankenhäuser/Krankenhausträger/Universitätskliniken bei förderungsfähigen Vorhaben gemäß Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) mit der Planung dieser Vorhaben, bei der ordnungsgemäßen Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei der Überwachung und Qualitätssicherung während der Realisierung unterstützen.

 
Copyright © 1999-2023 by BAREMOS IT GmbH - IT-Planer. All rights reserved.


Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Falls Sie weiter lesen und unsere Website verwenden, stimmen Sie dem Gebrauch von Cookies zu. Nähere Information finden Sie auf unserer Cookie Policy. Schließen