IT-Gutachten beauftragen: Ablauf, Inhalt und Umfang
Veröffentlicht:
Von der Redaktion BAREMOS IT
Wer ein IT-Gutachten erstellen lassen möchte, benötigt eine klar eingegrenzte technische Fragestellung. Öffentliche und private Auftraggeber suchen beispielsweise eine Erklärung für Softwarefehler, eine Schadensursache oder eine Einschätzung zum Wert eines IT-Systems. Auch bei Abnahmestreitigkeiten und Projektkonflikten können technische Feststellungen zur Klärung beitragen. Bei IT-Gutachten durch unabhängige IT-Sachverständige stehen nachvollziehbare Untersuchungen und begründete Bewertungen im Mittelpunkt.
Der Anlass bestimmt die Form der Begutachtung
Ein Privat- oder Parteigutachten entsteht im Auftrag einer Partei. Beim Gerichtsgutachten wählt nach § 404 ZPO das Prozessgericht die Sachverständigen aus. Den Beweis durch Sachverständige regeln die §§ 402 bis 414 ZPO. Ein Schiedsgutachten beruht auf einer Vereinbarung der Beteiligten zur sachverständigen Klärung bestimmter Streitpunkte. Bei der technischen Mediation steht die Verständigung über technische Konfliktpunkte im Vordergrund.
Die öffentliche Bestellung betrifft jeweils bestimmte Sachgebiete. § 36 GewO nennt dafür unter anderem den Nachweis besonderer Sachkunde und die persönliche Eignung; außerdem sieht die Vorschrift eine Vereidigung auf unabhängige, weisungsfreie und unparteiische Aufgabenerfüllung vor. Für die technische Untersuchung ist entscheidend, dass das Fachgebiet zur Fragestellung passt.
Die Untersuchung folgt einer abgegrenzten Fragestellung
Am Anfang stehen der Untersuchungsauftrag und konkrete Fragen, im gerichtlichen Verfahren die Beweisfragen. Nach § 407a ZPO prüft der gerichtlich beauftragte Sachverständige unverzüglich unter anderem seine fachliche Zuständigkeit und mögliche Gründe für Zweifel an seiner Unparteilichkeit. Technisch überprüfbar ist etwa, unter welchen Bedingungen eine Anwendung fehlerhafte Ergebnisse liefert oder welche Systemänderung einem Ausfall vorausging. Die Fragestellung grenzt zugleich ab, welche Komponenten und Zeiträume untersucht werden.
Darauf folgt die Sichtung der verfügbaren Unterlagen: Leistungsbeschreibungen, Anforderungsdokumente, Testprotokolle, Fehlermeldungen, Projektkorrespondenz und Betriebsdaten können den Sachverhalt erschließen. Für Untersuchungen am System werden Zugänge, Softwarestände, Testumgebungen und zulässige Eingriffe abgestimmt. Bei der technischen Beweissicherung werden Ausgangszustand und Herkunft der untersuchten Daten dokumentiert.
Die Untersuchung verbindet je nach Auftrag Dokumentenanalysen, Funktionstests, Messungen und die Auswertung von Protokolldaten. Anschließend werden Befunde bewertet und die Fragen beantwortet. Nach § 411 Absatz 3 ZPO kann das Gericht das Erscheinen des Sachverständigen anordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutert; Einwendungen und Ergänzungsfragen der Parteien zum Gutachten regelt Absatz 4.
Das Gutachten trennt Befund und Bewertung
Ein nachvollziehbares IT-Gutachten beschreibt Auftrag, Fragestellung, zugrunde gelegten Sachverhalt und verwendete Unterlagen. Es erläutert die Untersuchungsmethoden, dokumentiert die Befunde und begründet die daraus abgeleitete Bewertung. Anlagen können Testfälle, Messwerte, Protokollauszüge oder Abbildungen enthalten. Eine Zusammenfassung ordnet die Ergebnisse den einzelnen Fragen zu.
Dabei bleiben festgestellte Tatsachen, Angaben der Beteiligten und fachliche Schlussfolgerungen unterscheidbar. Ein beobachteter Programmabbruch ist ein Befund; die Erklärung seiner Ursache ist eine Bewertung, die sich auf Untersuchungsergebnisse stützen muss. Fehlende Daten, Annahmen und alternative Erklärungen werden kenntlich gemacht. Ein technischer Befund allein beantwortet keine rechtlichen Fragen zu Haftung oder Ansprüchen.
Systemumfang und Datenlage bestimmen den Aufwand
Der Aufwand hängt von der Zahl und Vernetzung der Systeme, den Schnittstellen sowie der Tiefe der Untersuchung ab. Weitere Faktoren sind unvollständige Dokumentation, schwer reproduzierbare Fehler, eingeschränkte Zugänge und die notwendige Beweissicherung. Abstimmungen mit mehreren Beteiligten, Ortstermine und verfügbare Testfenster beeinflussen die Planung. Neue Befunde können zusätzliche Untersuchungen erforderlich machen; deren Umfang wird im Auftrag nachvollziehbar abgegrenzt.
Bei einer Bestandsaufnahme kann eine IT-Systembewertung und IT-Systemprüfung thematisch anschließen. Geht es um Kosten und Nutzen künftiger Handlungsalternativen, ergänzt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach WiBe die technische Perspektive. Wertermittlung und Wirtschaftlichkeitsvergleich beantworten dabei unterschiedliche Fragen. Für gerichtlich herangezogene Sachverständige regelt das JVEG die Vergütung; sein Anwendungsbereich ergibt sich aus § 1 JVEG.
Quellen
- Zivilprozessordnung (ZPO), Buch 2, Abschnitt 1, Titel 8: Beweis durch Sachverständige (§§ 402 bis 414) — https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html (abgerufen 2026-11-07)
- § 404 ZPO — Sachverständigenauswahl — https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html (abgerufen 2026-11-07)
- § 407a ZPO — Weitere Pflichten des Sachverständigen — https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html (abgerufen 2026-11-07)
- § 411 ZPO — Schriftliches Gutachten — https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__411.html (abgerufen 2026-11-07)
- § 1 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) — Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte — https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__1.html (abgerufen 2026-11-07)
- § 36 Gewerbeordnung (GewO) — Öffentliche Bestellung von Sachverständigen — https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html (abgerufen 2026-11-07)
Dieser Fachbeitrag dient ausschließlich Informationszwecken und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei. Alle Fachbeiträge finden Sie unter Fachbeiträge.
Ihr nächster Schritt
Erstgespräch vereinbaren
Sie bereiten ein Vergabeverfahren vor oder führen es gerade durch? In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche fachlich-technische und administrative Unterstützung für Ihr Verfahren sinnvoll ist.
Unverbindliches Erstgespräch buchen
Sie möchten Ihr Anliegen zunächst schriftlich schildern? Projektanfrage senden
