Neue IT-Einkaufsorganisation des Bundes

Der Bund baut seine zentrale IT-Beschaffung derzeit um. Nach einer Antwort der Bundesregierung vom 10.09.2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7989 zu BT-Drs. 21/7748 vom 27.08.2026) laufen die Arbeiten zur Gründung eigenständiger IT-Einkaufsorganisationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit Priorität. Für öffentliche Auftraggeber, die IT-Rahmenverträge des Bundes nutzen oder deren Struktur als Referenz für eigene Bündelungsmodelle dient, ist die Entwicklung von praktischer Bedeutung.

Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben

Grundlage ist ein Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06.05.2025, mit dem das BMDS einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten hat. Als wesentlich gelten danach Vorhaben mit einem Volumen von mindestens 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder mindestens drei Millionen Euro Gesamtvolumen sowie — unabhängig vom Wert — Vorhaben mit strategischer Bedeutung, etwa im Bereich Künstliche Intelligenz. Laut Antwort der Bundesregierung wurden dem BMDS seit Einführung des Vorbehalts mehr als 4.000 IT-Vorhaben gemeldet; bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 800 Millionen Euro ist das Ministerium eigenen Angaben zufolge mit Auflagen oder Änderungen interveniert. Der Vorbehalt betrifft die unmittelbare Bundesverwaltung; auf Vergabeverfahren von Ländern, Kommunen oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern hat er keine unmittelbare Anwendung.

Zentralstelle IT-Beschaffung wechselt den Geschäftsbereich

Parallel dazu wird die bislang im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern angesiedelte Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) in eine eigenständige IT-Einkaufsorganisation im BMDS-Geschäftsbereich überführt. Betroffen ist ein Portfolio von rund 270 IT-Rahmenverträgen mit einem Gesamtvertragsvolumen von etwa 20 Milliarden Euro. Die Überführung erfolgt nach einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMI und BMDS in drei Tranchen; die Bundesregierung gibt an, die Arbeiten hierzu seien Anfang 2026 gestartet und würden mit Priorität vorangetrieben. Für Vertragspartner und Beitrittsinteressenten bestehender Rahmenverträge bedeutet dies in der Übergangsphase organisatorische Änderungen bei Zuständigkeiten und Ansprechstellen, während die vergaberechtlichen Grundlagen der jeweiligen Verträge davon unberührt bleiben.

Offene Punkte aus der parlamentarischen Debatte

Die Kleine Anfrage, auf die sich die Antwort der Bundesregierung bezieht, thematisiert auch strukturelle Fragen der neuen Steuerung: Die Fragesteller verweisen darauf, dass nach einem Jahr Amtszeit des BMDS nur ein geringer Teil der digitalpolitischen Vorhaben vollständig umgesetzt sei und das Ministerium nach eigenen Angaben nur einen Teil der gesamten digitalpolitischen Ausgaben des Bundes unmittelbar steuert. Die Bundesregierung sieht hierin nach ihrer Antwort keine Effizienzverluste durch die verteilten Zuständigkeiten zwischen den Ressorts. Für die Praxis bleibt damit zunächst offen, in welchem Tempo die neue IT-Einkaufsorganisation vollständig arbeitsfähig wird und wie sich die Bündelungsstrategie des Bundes auf Laufzeiten und Nachfolgeverfahren bestehender Rahmenverträge auswirkt.

Öffentliche Auftraggeber, die an Rahmenverträge des Bundes angebunden sind oder eigene Bündelungsmodelle prüfen, können die weitere Berichterstattung des BMDS sowie künftige parlamentarische Anfragen als Indikator für den Fortschritt der Neuordnung heranziehen.

Quellen